IFRS 9/17: Grundlegende Änderung der Berichterstattung von Versicherungen
Mit 1. Jänner 2023 sind zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards in Kraft getreten, die die Berichterstattung von Versicherungen grundlegend ändern. UNIQA wird zum ersten Mal im Rahmen der Ergebnisse des ersten Quartals 2023 nach IFRS 17 und IFRS 9 berichten.
Neue Bewertungsmethodik für Versicherungsverträge...
IFRS 17 führt eine neue Methodik, nach der Verträge und Polizzen bewertet werden, ein. Die Kernfrage dabei lautet: Ab wann erzielt ein Versicherungsunternehmen Gewinne und wer trägt dazu bei? Bisher wurden die Verträge retroperspektiv anhand von Einnahmen (Prämien) und Ausgaben (Versicherungsleistungen) bewertet. In Zukunft orientiert sich die Beurteilung am Barwert der künftigen Cashflows. Diese werden über die Perioden verteilt und wirtschaftlich zugeordnet. Davon sind besonders Lebensversicherungsverträge, deren Laufzeiten mehrere Jahrzehnte betragen können, betroffen.
... und geänderte Umsatzdarstellung
Umstellen müssen sich Anleger auch beim Blick auf die Gewinn- und Verlust-Rechnung. Nach IFRS 17 werden keine Bruttoprämien mehr ausgewiesen, sondern ein sogenannter Versicherungsumsatz. Dafür wird z. B. der in Lebensversicherungsverträgen enthaltene Sparanteil herausgerechnet. In Summe wird der Umsatz somit niedriger ausfallen als die bisherigen Bruttoprämien.
IFRS 9/17 Teach-In am 7. März 2023
Für externe Beobachter:innen sollte das Versicherungsgeschäft durch die neuen internationalen Rechnungslegungsstandards wesentlich verständlicher werden als bisher. Dazu müssen die neuen Parameter und Kennzahlen etabliert werden, das UNIQA Teach-In am 7. März 2023 diente diesem Zweck.
Strategie und operatives Geschäft unverändert
Die neuen Standards ändern nur die Darstellung bzw. die Bilanzierung, nicht die operative Steuerung des Geschäfts und auch nicht dessen Profitabilität und Zukunftspotenzial. Konzernstrategie, Dividendenpolitik, Kapitalstärke und umsichtige Finanzierung von UNIQA bleiben somit unverändert.