Compliance
Als verantwortungsvolles Unternehmen erachten wir die Einhaltung aller für die UNIQA Group relevanten gesetzlichen Regelungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Diese Überzeugung beruht nicht zuletzt auf dem Bewusstsein, dass das Versicherungsgeschäft ganz grundlegend auf Vertrauen basiert. Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung bringen potenziell wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen mit sich. Allein der Verdacht auf Korruption und Bestechung kann zu Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust von Geschäftspartnern und Kund:innen führen. Daher ist verantwortungsvolles Verhalten die Grundlage unseres Handelns.
Group Compliance
Die für die UNIQA Group mit Nachhaltigkeit verbundenen Grundsätze – nicht nur wertsteigernde Strategien zu entwickeln, sondern auch Verantwortung im ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereich zu übernehmen – sind die Basis für ein klares und transparentes Governance-System.
Compliance und der gruppenweit gültige UNIQA Code of Conduct erfüllen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, vielmehr sind es wichtige Bestandteile der Unternehmenskultur.
Die sich an diese Systeme stellenden Anforderungen werden durch definierte Leitlinien – Policies – dokumentiert und gelten für die UNIQA Group als internes Regelwerk.
Compliance
"Compliance" steht für die Einhaltung von Gesetzen, regulatorischen und allen anderen rechtlichen Vorschriften, sowie darüber hinaus von Werten und Regeln, zu denen sich ein Unternehmen freiwillig verpflichtet. Denn nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Es geht um Transparenz, saubere Geschäftspraktiken und eine Geschäftsetikette. Wir schaffen Klarheit mit Verhaltensregeln für alle Bereiche unserer täglichen Arbeit und unterstützen alle Mitarbeiter:innen der UNIQA Group, diese Grundsätze und Regeln in der Praxis zu "leben".
Nach Solvency II und dem Versicherungsaufsichtsgesetz hat jedes (Rück-)Versicherungsunternehmen eine Compliance-Funktion einzurichten. Die Compliance-Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen und hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Beratung des Vorstands in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften,
- Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
- Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko).
In der Praxis zählen zu unseren Aufgaben:
- Durchführung der Compliance-Risikoanalyse in allen Unternehmensbereichen und Feststellung, ob ein Risiko der Nicht-Einhaltung der Rechtsvorschriften besteht, sowie Festlegung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
- Berichterstattung an den Vorstand, den Aufsichtsrat und das Risikokomitee (Risk Committee).
- Entwicklung und Optimierung von diversen Compliance-Tools und deren praktische Umsetzung.
- Beratung zu anwendbaren Rechtsvorschriften und Unterstützung bei ihrer Umsetzung im Unternehmen.
- Beratung der Mitarbeiter:innen zu Fragen im Zusammenhang mit dem UNIQA Code of Conduct, sowie der Überprüfung und Freigabe von meldepflichtigen Zuwendungen.
- Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, zur Geldwäscheprävention und zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung.
- Umsetzung der Vorschriften des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und der Common Reporting Standards (CRS).
Unsere internationalen Tätigkeiten umfassen:
- Aufbau der Compliance-Organisation in der gesamten UNIQA Group.
- Unterstützung internationaler Business Units bei der Umsetzung des Compliance-Programms und Etablierung der Compliance-Kultur.
- Sicherstellung der einheitlichen Mindeststandards für Compliance in der gesamten UNIQA Group.
- Umsetzung der einheitlichen Compliance-Vorschriften und des Compliance-Reportings in allen Gesellschaften der UNIQA Group.
In internationalen Business Units unterstützen uns lokale Compliance-Verantwortliche, die mit ihren Teams die operativen Tätigkeiten der Compliance-Umsetzung und -Überwachung in den einzelnen Konzerngesellschaften ausführen. Die genaue Ausgestaltung der Compliance-Organisation richtet sich nach Größe und Struktur der Gesellschaft und nach den nationalen legistischen Vorgaben. So ist die UNIQA Compliance immer "vor Ort".