Compliance

Als verantwortungsvolles Unternehmen erachten wir die Einhaltung aller für die UNIQA Group relevanten gesetzlichen Regelungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Diese Überzeugung beruht nicht zuletzt auf dem Bewusstsein, dass das Versicherungsgeschäft ganz grundlegend auf Vertrauen basiert. Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung bringen potenziell wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen mit sich. Allein der Verdacht auf Korruption und Bestechung kann zu Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust von Geschäftspartnern und Kund:innen führen. Daher ist verantwortungsvolles Verhalten die Grundlage unseres Handelns.

Group Compliance

Die mit Nachhaltigkeit verbundenen Grundsätze der UNIQA – nicht nur wertsteigernde Strategien zu entwickeln, sondern auch Verantwortung in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht zu übernehmen – bilden die Basis für ein klares und transparentes Governance-System. 

Compliance und der gruppenweit geltende UNIQA Code of Conduct erfüllen dabei nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern sind wesentliche Bestandteile der Unternehmenskultur.
Die Anforderungen, die an diese Systeme gestellt werden, sind in definierten Leitlinien (Policies) dokumentiert und gelten für die UNIQA Group als internes Regelwerk.

Compliance

"Compliance" bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie von Werten, Grundsätzen und internen Regelungen, denen sich ein Unternehmen freiwillig verpflichtet. Denn nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Es geht um Transparenz, integre Geschäftspraktiken und eine gelebte Geschäftsethik. Wir schaffen Klarheit durch verbindliche Verhaltensregeln für alle Bereiche unseres Arbeitsalltags und unterstützen alle Mitarbeiter:innen der UNIQA Group, diese Grundsätze und Regeln in der Praxis zu "leben".

Nach Solvency II und dem Versicherungsaufsichtsgesetz hat jedes (Rück-)Versicherungsunternehmen eine Compliance-Funktion einzurichten. Die Compliance-Funktion ist eine der vier Schlüsselfunktionen und hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Beratung des Vorstands in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften,
  2. Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
  3. Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko).


In der Praxis zählen zu unseren Aufgaben:

  • Durchführung der Compliance-Risikoanalyse in allen Unternehmensbereichen und Feststellung, ob ein Risiko der Nicht-Einhaltung der Rechtsvorschriften besteht, sowie Festlegung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
  • Berichterstattung an den Vorstand, den Aufsichtsrat und das Risikokomitee (Risk Committee). 
  • Entwicklung und Optimierung von diversen Compliance-Tools und deren praktische Umsetzung. 
  • Beratung zu anwendbaren Rechtsvorschriften und Unterstützung bei ihrer Umsetzung im Unternehmen. 
  • Beratung der Mitarbeiter:innen zu Fragen im Zusammenhang mit dem UNIQA Code of Conduct. 
  • Die Festlegung und Umsetzung interner Regelungen zu Genehmigungs- und Meldepflichten bei Zuwendungen als wirksame Maßnahme zur Korruptionsprävention, sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. 


Unsere internationalen Tätigkeiten umfassen:

  • Steuerung der Compliance in der UNIQA Group. 
  • Unterstützung internationaler Business Units bei der Umsetzung des Compliance-Programms und Etablierung der Compliance-Kultur. 
  • Sicherstellung einheitlicher Mindeststandards in der UNIQA Group durch die Entwicklung und Einführung interner Compliance-Vorgaben.
  • Umsetzung einheitlicher Compliance-Vorgaben und des Compliance-Reportings in allen anwendbaren Gesellschaften der UNIQA Group.

In den internationalen Business Units übernehmen lokale Compliance-Verantwortliche als Teil der lokalen Compliance-Funktion die operative Umsetzung und Überwachung wesentlicher Compliance-Themen in den jeweiligen Konzerngesellschaften. Die konkrete Ausgestaltung der Compliance-Organisation richtet sich nach der Größe und Struktur der jeweiligen Gesellschaft sowie nach den nationalen gesetzlichen Vorgaben. So ist Compliance bei UNIQA stets auch lokal verankert.